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75 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen

  • Donauschwaben
  • 17. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 18. Sept.

Gedenken und Ausblick in Stuttgart


© Dapper und Kaufmann (BDV)


Am Morgen des 5. August 2025 versammelten sich am Denkmal der deutschen Heimatvertriebenen beim Kursaal in Bad Cannstatt Vertreter der Landsmannschaften, des Bundes der Vertriebenen, der Arbeitsgemeinschaft deutscher Minderheiten, der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen sowie Tanzgruppen zu einer feierlichen Kranzniederlegung. In ihren Ansprachen erinnerten Hartmut Liebscher, Landesvorsitzender des BdV in Baden-Württemberg, Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper und BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius an das Schicksal der Vertriebenen und besonders daran, dass vor genau 75 Jahren, am 5. August 1950, in Stuttgart–Bad Cannstatt die Charta der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet und in ganz Deutschland öffentlich verkündet wurde. Die Charta verbindet damals wie heute Forderungen wie das „Recht auf Heimat“, den Verzicht auf Rache und Vergeltung sowie das Bekenntnis zur Mitarbeit am Wiederaufbau Deutschlands und Europas. Für das geistliche Geleit sorgte André Schmeier, Seelsorger der deutschen Minderheit in der Erzdiözese Ermland.


Festakt im Weißen Saal des Stuttgarter Schlosses

Nach dem stillen Gedenken folgte der offizielle Festakt im Weißen Saal des Stuttgarter Schlosses. Dort wurde das 75-jährige Bestehen der Charta der Vertriebenen gewürdigt, die am 5. August 1950 in Stuttgart beschlossen und auf dem Schlossplatz verkündet worden war. An der Feier nahmen unter der Leitung von Bundeskanzler Friedrich Merz hochrangige Vertreter aus Politik, Vertriebenenverbänden und den deutschen Minderheiten in Osteuropa teil. Für die Landesregierung Baden-Württembergs sprach Minister Peter Hauk, der besonders das „Recht auf Heimat“ hervorhob.


Versprechen des Bundeskanzlers

In seiner Rede knüpfte Bundeskanzler Merz an diese Worte an und bekräftigte nahezu wortgleich sein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung sowie die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen dauerhaft finanziell abzusichern. BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius, zugleich Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und deutsche Minderheiten, forderte, diesen Zusagen nun „Fleisch an die Knochen“ zu geben. Bernard Gaida, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft deutscher Minderheiten und Vizepräsident der FUEN, warnte in diesem Zusammenhang vor einem fatalen Signal, sollte das Oberschlesische Landesmuseum in Ratingen verkleinert oder gar geschlossen werden.


Bedeutung der Charta für ein vereintes Europa

Einen historischen Rückblick bot anschließend der Tübinger Historiker Dr. habil. Mathias Beer. In seinem Festvortrag stellte er die bislang nur unzureichend erforschte Charta der deutschen Heimatvertriebenen in den Mittelpunkt. Er hob hervor, dass ihre Aussagen zum Verzicht auf Rache und zum Aufbau eines geeinten Europas zu den prägenden Gründungsdokumenten der Bundesrepublik Deutschland zählen.


Bedeutung für Gegenwart und Zukunft

Damit wurde deutlich: Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen, 1950 auf dem Stuttgarter Schlossplatz verkündet, war mehr als ein Dokument der Erinnerung. Ihr Verzicht auf Rache und ihre Vision eines geeinten Europas wirken bis heute fort. Dies zeigte sich nicht nur in den Redebeiträgen, sondern auch in den zahlreichen persönlichen Begegnungen nach dem offiziellen Teil. Viele Teilnehmer nutzten die Gelegenheit zu intensiven Gesprächen über aktuelle Herausforderungen und die Zukunft der Vertriebenenarbeit – getragen vom Bewusstsein, dass das „Recht auf Heimat“ und die kulturelle Erinnerung eine Aufgabe für kommende Generationen bleiben.


Von Thomas Dapper

 
 
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